Anwendungsbereiche für:
Solarstrom, Strom, Wasser, Temperaturen...
Der Energiedatenlogger ist ein leistungsstarkes Messinstrument für Aufgaben im Bereich Energiecontrolling und Systemüberwachung.
Strom, Gas, Wasser, Licht, Temperaturen... alle physikalischen Verbrauchs- und Messwerte, können mit unserem Logger erfasst werden. Das Gerät hat eine S0- und M-Bus-Schnittstelle für die Anbindung von entsprechenden Zählern. Die erfassten Daten können in als CSV-Daten ausgelesen und weiterverarbeitet werden. Mit der optional erhältlichen Auswertesoftware "Energy-Viewer" werden die Daten bequem auf Ihren PC übertragen und in Form von aussagekräftigen Diagrammen oder Tabellen dargestellt.
Der integrierte Webserver ermöglicht plattformunabhängig über einen Webbrowser die Konfiguration und Parametrierung des Loggers.
Eine integrierte Datenbank stellt die Daten über LAN bereit. Im Bedarfsfall kann eine Verbindung auch über einen WLAN- oder UMTS-Funkadapter erfolgen.
Die Messperiode der Daten-Erfassung ist individuell einstellbar. So kann zwischen einem 5-, 10-, 15-, 30- oder 60-Minuten-Takt gewählt werden. Ein Logger kann bis zu 80 Messstellen erfassen, wobei mit der Auswertesoftware "Energy-Viewer" bis zu 10 Logger verwaltet werden können. Die Speichertiefe der Datensätze auf dem Gerät für 80 Datenpunkte bei einer 15-Minuten-Erfassungsperiode beträgt ca. 40 Tage (bei 8 Datenpunkten: 400 Tage). Der "Energy-Viewer" speichert die Daten dagegen dauerhaft in einer Datebank auf Ihrem PC. Einer umfassenden Überwachung von bis zu 800 Messtellen steht damit nichts im Wege.
Mit den vier integrierten Relais können auch einfache bis anspruchsvolle Steueraufgaben umgesetzt werden. Die Programmierung erfolgt mit der auf dem Gerät integrierten Linux Shell oder mit Hilfe von C/C++ oder JAVA.
Die Verbrauchserfassung und Darstellung der Zähler- und Messwerte ermöglicht eine zielgerichtete Analyse des Energieverbrauchs. Z.B. lassen sich so auch "Stromfresser" und defekte Geräte aufspüren.
Mit einer kontinuierlichen Messung kann der Verbrauch erfasst werden. Beispielsweise kann auch ein Leck in der Leitung entdeckt werden, bevor Schäden entstehen. Die regelmäßige Messung des Wasserverbrauchs gibt einen ständigen Überblick und Sicherheit.
Über gezielte Temperaturmessungen können z.B. Heiz- oder Kühlkosten gespart werden.
Auslösen von Alarmmeldungen bei Über-/Unterschreitung eines bestimmten Mess- oder Zählerwertes. Z.B. kann bei einer Überschreitung einer Temperaturgrenze eines Kühlraumes über eines der vier integrierten Relais eine Hupe aktiviert werden.
Der Energiedatenzähler liefert Daten um die Leistungsfähigkeit und den korrekten Betrieb der Anlage zu überwachen. Die Datenerfassung geht weit über die üblichen Messungen von einfachen Zählersystemen hinaus, welche lediglich den Gesamtverbrauch aufaddieren. Mit dem Logger kann genau festgestellt werden, in welchem Zeitraum wieviel produziert und wieviel Strom als Überproduktion verkauft wurde. Die Analyse von Stromproduktion und Stromverbrauch ermöglicht ggf. auch eine Anpassung des Nutzerverhaltens um die Energiekosten zu senken.
Mit der Neufassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) wird für alle Unternehmen, die nicht der Definition der EU für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen, die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung sogenannter Energieaudits nach DIN EN 16247 eingeführt. Dies erfordet die Anwendung einer Energiedatenerfassung und daraus resultierend die Einführung eines Energiemanagementsystems. Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung beschreibt die ISO 50001:2011.
Hierunter fallen alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, einem Jahresumsatz von mehr als 50 Mio. Euro oder einer Jahresbilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro. Diese Verpflichtung wird von den betroffenen Unternehmen erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 zu erfüllen sein. In der Folge muss ein Energieaudit mindestens alle vier Jahre erfolgen. Eine enorme Herausforderung, da laut IHK-Schätzung 50.000 - 120.000 Unternehmen in Deutschland betroffen sind.
Hinzu kommen noch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes. Die haben eine Sonderstellung und können, um Stromsteuer zu sparen, den sogenannten Spitzenausgleich nach §55 Energie- und §10 Stromsteuergesetz in Anspruch nehmen. Das gibt die Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV) vor. Diese Verordnung regelt die Anforderungen an ein alternatives System zur Verbesserung der Energieeffizienz, das von KMUs anstelle eines aufwändigen Energie- und Umweltmanagementsystems betrieben werden kann.
Für das Steuerjahr 2015 gilt: Der "Spitzenausgleich" kann nur beantragt werden, wenn in kleinen und mittlerenUnternehmen ein alternatives System nach der SpaEfV erfolgreich eingeführt wurde und eine gültige Zertifizierung bzw. Validierung vorliegt.